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Festzelt mieten

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Mietanfrage (4x6 m Festzelt)

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Übersicht

Preise

Pro Tag 130,-€ inkl. Aufbau & Abbau

Für jeden weiteren Tag + 30,-€

Zubehör
  • Erdanker und Zeltsicherung für maximale Stabilität.

  • Flexibel anbringbare Seitenteile für optimale Anpassung an Wetter und Bedarf

Informationen

Maße: 4x6 Meter

Das Zelt bietet Platz für bis zu 50 Personen oder 36 Sitzplätze mit Tischen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Vermietung von Zelt und Zubehör   Luca Ivancic, Kanonenstr. 57a, 45731 Waltrop   1. Geltung Der Mieter erkennt mit Vertragsabschluss diese allgemeinen Vertragsbedingungen an, abweichende Bedingungen müssen schriftlich bestätigt werden.   2. Grundlagen 2.1 Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises (oder Reisepasses in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung), spätestens am Tag des Aufbaus.   2.2 Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst wie Dritten überlassen werden, es sei denn dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.   2.3 Der Mieter übernimmt die Mietsachen in einwandfreiem Zustand. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden.   2.4 Der Mieter ist verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Insbesondere bei Beschädigungen durch grobe Unachtsamkeit behalte ich mir vor, Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.   2.5 Das Partyzelt nebst Zubehör wird gemäß vereinbarter Vergütung gemietet. Der Mietpreis ist bei Auftragserteilung in bar oder per Vorkasse, spätestens zum Aufbautermin fällig. Gleiches gilt für die Kaution in Höhe von 50,- €, die bei Beschädigungen einhalten werden kann.   2.6 Werden Mietsachen nach Ablauf des vereinbarten Zeitpunktes verlängert benötigt, erhebe ich eine Nachgebühr in Höhe von bis zu 140,00 € pro weiterem Miettag.   2.7 Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.   2.8 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 45731 Waltrop   3. Rücktritt vom Vertrag Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten, so hat er 20% der Vertragssumme zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt nicht mindestens drei Wochen vor dem im Vertrag genannten Veranstaltungsbeginn, so hat der Mieter die reine Miete, also die Vertragssumme minus Auf-/Abbau-/Anfahrts-/Abfahrtskosten zu ersetzten. Sind diese Kosten jedoch schon entstanden, so sind sie ebenfalls zu ersetzten. Kommt der Mieter seinen vereinbarten Verpflichtungen (Zahlung, Mithilfe bei Auf-/Abbau, Bewachung, Wartung) nicht nach, bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. dadurch entstandene Kosten dem Mieter zu berechnen.   4. Bauplatz Der Mieter verpflichtet sich einen mindestens 6m x 8m großen, ebenen, aufgeräumten, geeigneten Platz von Aufbaubeginn bis Abbauende bereitzustellen. Hierbei ist zu beachten, dass sich bei Regenwetter der Abbau verzögert, bis die Plane trocken eingeholt werden kann. Als Untergrund geeignet sind Wiese, Kiesplatz, Pflaster (dabei müssen Steine zur Verankerung entfernt werden). Zu- und Abfahrt (LKW 6t + Anhänger) müssen ständig gewährleistet sein. Zugang zu Strom ist zu gewährleisten. In unmittelbarer Zeltnähe ist ein Standplatz für eine Zugmaschine und einen Anhänger bereitzuhalten. Der Mieter hat rechtzeitig zu klären, ob auf dem Bauplatz bis in 1m Tiefe Kabel, Rohre oder ähnliches verlegt sind. In diesem Fall müssen beim Aufbau entsprechende Pläne vorliegen. Für evtl. Schäden am Bauplatz haftet der Mieter. Der Mieter befreit mich von der Pflicht, den Bauplatz in den ursprünglichen Zustand zu versetzten.   5. Behördliche Genehmigungen Der Mieter hat sämtliche erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu tragen, insbesondere ist ggf. die rechtzeitige Bauabnahme beim Bauamt zu erwirken; der Termin ist mit mir zu vereinbaren, ich bin dann mit gültigem Prüfbuch (Zelt und Elektrik) vor Ort. Unvorhergesehene behördliche Auflagen hat der Mieter zu erfüllen.   6. Versicherungen Der Mieter muss die Einhaltung der feuerpolizeilichen Bestimmungen gewährleisten. Der Mieter übernimmt das Veranstalterrisiko, d.h. er hat ggf. eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. In dieser sind die gemieteten Sachen ausdrücklich einzuschließen.   7. Wetter Bei aufkommendem (mäßig bis starkem) Wind ist die Rondell-Plane ringsum zu schließen. Bei Sturmwarnung ist das Zelt abzubauen. Das Zelt ist wasserdicht imprägniert. Eine Garantie für absolute Wasserdichtheit und eine Haftung für Wasserschäden an vom Mieter eingebrachtem Material übernehme ich jedoch nicht.   8. Haftung für Schäden und Bewachung Für alle nicht von mir zu verantwortenden Schäden oder Verlust ist vom Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu leisten. Soweit nicht anders vereinbart sind Zelt und Zubehör vom Mieter zu bewachen.   9. Aufstellungstermin und Schadensersatz Ein Recht auf Schadensersatz wegen verspätetem Auf-/Abbau oder verfrühtem Abbau steht dem Mieter in keinem Fall zu, es sei denn, der verspätete Auf-/Abbau oder verfrühte Abbau ist auf unseren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.   10. Umgang mit unserem Material Zelt und Zubehör dürfen nur für den vertraglich dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden. Auf und Abbau erfolgen nur durch mich, bzw. unter meiner Aufsicht. Zelt und Zubehör sind pfleglich zu behandeln. An der Zeltkonstruktion dürfen nur leichte Gegenstände aufgehängt werden. Diese sind anzubinden, bzw. mit Schellen oder Draht zu befestigen. Befestigung mit Nägeln, Schrauben, Tackern etc. an Holzteilen ist verboten. Bei Scheinwerfern und anderen Wärmequellen sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten. An der Plane darf nichts befestigt werden, Färbung oder Anstrich meines Materials ist verboten, Verschmutzungen sind vom Mieter rechtzeitig vor dem Abbau nach unseren Anweisungen zu entfernen.   11. Bestuhlung und eingebrachtes Material Soweit meine Bestuhlung nicht mit vereinbart ist, sorgt der Mieter bei Bedarf selbst für Bestuhlung und lässt sie ggf. genehmigen. Ins Zelt eingebrachtes Material muss mindestens schwer entflammbar sein, Elektroeinrichtungen müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Alle ins Zelt eingebrachten Materialien sind rechtzeitig vor Abbau wieder aus dem Zelt zu entfernen.

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